Version 3.1 · Stand: 29. Mai 2026 · Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Übersetzung dient der Lesbarkeit.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Matchory GmbH, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm unter HRB 738197, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 3, 89134 Blaustein (nachstehend „wir/uns“, „Matchory“, „Verwender“ oder „Anbieter“), macht die folgenden AGB zur Grundlage aller mit ihr geschlossenen Verträge.
1.2 Diese AGB gelten für den Zugriff auf die von Matchory betriebenen Webseiten, mobilen Seiten und Anwendungen sowie als Bestandteil aller zwischen Kunden und Matchory geschlossenen Verträge über Produkte und Dienstleistungen. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art.
1.3 Die Leistungen von Matchory richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.4 Diese AGB gelten grundsätzlich, sofern nicht abweichende oder ergänzende Regelungen einzelvertraglich festgehalten wurden. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn Matchory diesen schriftlich oder in elektronischer Textform zugestimmt hat. Diese Zustimmungspflicht gilt auch dann, wenn Matchory bereits mit der Leistungsausführung begonnen hat.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Soweit Matchory im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird hierzu ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wird jedoch als separates Dokument ausgefertigt und dem Kunden gesondert übermittelt.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Matchory betreibt eine globale, KI-gestützte Lieferanten-Datenintelligenzplattform, welche die Anbahnung und Optimierung von Geschäftsbeziehungen im B2B-Bereich unterstützt. Die Plattform führt Nutzer (z. B. strategische Einkäufer) und Lieferanten zusammen und stellt Software, Datenbankdienste und Suchtechnologie für individuelle Abfragen bereit.
2.2 Leistungsgegenstand ist die Erfassung, Verarbeitung, das Monitoring und die Analyse von öffentlich verfügbaren Informationen aus digitalen Quellen sowie von Daten, die durch Kooperationen mit lizenzierten Datenpartnern (vgl. § 4) bezogen werden. Als digitale Datenquellen werden u. a. Internetseiten, öffentliche Schnittstellen, Handelsregister, Zertifikatsdatenbanken sowie Suchdienste von Partnerunternehmen regelmäßig abgefragt.
§ 3 Leistungsumfang und Plattformfunktionen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, erhalten zahlende Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beschränktes Recht, die Matchory-Plattform gemäß diesen AGB und dem jeweiligen Einzelvertrag zu nutzen. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder die Vermietung erteilter Nutzerlizenzen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Matchory.
3.2 Der Zugriff auf die Matchory-Plattform erfolgt cloud-basiert über das Internet mit SSL/TLS-Verschlüsselung. Dem Nutzer angezeigte Ergebnisse stammen aus einer Vielzahl von Datenpunkten und unterliegen kontinuierlicher Veränderung. Matchory garantiert ausdrücklich nicht für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Ergebnisse.
3.3 Kernfunktionen der Plattform
3.3.1 Die Matchory-Plattform umfasst insbesondere folgende Funktionsbereiche, deren konkreter Umfang sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag richtet:
(a) Lieferantensuche
Zugriff auf einen globalen Lieferantenindex. Suchergebnisse können nach verschiedenen Kriterien gefiltert, weiterverarbeitet und als Reports bereitgestellt werden.
(b) Supplier Upload / Lieferantenportal
Kunden können ihren bestehenden Lieferantenstamm (z. B. aus ERP-Systemen oder Excel) hochladen. Matchory erkennt Lieferanten über verschiedene Schreibweisen hinweg (Entity Resolution) und mappt sie auf eine eindeutige MatchoryID, sodass ein deduplizierter Gesamtüberblick entsteht. Die Rechte an den hochgeladenen Daten sowie deren Verarbeitung, Anreicherung und Nutzung richten sich nach § 8. Der Kunde bestätigt, ausschließlich Daten bereitzustellen, deren Bereitstellung rechtskonform ist und insbesondere nicht gegen Geheimhaltungsvereinbarungen verstößt.
(c) Portfolio Intelligence
Nach dem Upload liefert Matchory automatische Analysen des Lieferantenstamms, z. B. zu Doppelbeschaffungen, geopolitischen Abhängigkeiten, Risikokonzentrationen oder Zertifizierungslücken. Diese Einblicke basieren auf KI-gestützter Auswertung und sind als Entscheidungsunterstützung zu verstehen, nicht als rechtsverbindliche Auskunft.
(d) Risiko- & Compliance-Monitoring
In Abhängigkeit des gewählten Leistungspakets können Kunden auf Risiko- und Finanzkennzahlen ihrer Lieferanten zugreifen. Die verfügbaren Dimensionen umfassen u. a. finanzielle Stabilität, Länderstabilität, Lieferkettenzuverlässigkeit, Compliance und ESG.
(e) Request for Information (RFI)
Kunden können über die Plattform strukturierte Anfragen an Lieferantenkandidaten erstellen und versenden. Antworten werden automatisch ausgewertet und für den Vergleich aufbereitet. Matchory ist dabei lediglich technischer Vermittler und wird nicht Partei der Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant.
(f) API-Zugang
In ausgewählten Leistungspaketen kann die Matchory-Suche über eine Programmierschnittstelle (API) in eigene Systeme eingebettet werden. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(g) KI-Assistent / MCP-Integration
Kunden können ihren Lieferantenstamm und den globalen Matchory-Index über einen KI-Assistenten in natürlicher Sprache abfragen. Die Integration erfolgt über das Model Context Protocol (MCP). Verfügbarkeit und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Leistungspaket.
3.3.2 Matchory behält sich das Recht vor, Funktionen und Plattformmodule im Rahmen der Weiterentwicklung zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies den Kunden nicht unzumutbar belastet. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert (vgl. § 10).
§ 4 Datenpartner und Drittdaten
4.1 Matchory bezieht im Rahmen seiner Leistungserbringung Daten von lizenzierten Drittanbietern (nachstehend „Datenpartner“). Diese stellen Matchory auf Basis gesonderter Verträge Daten zur Verfügung, die in die Plattform integriert und an Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungspakete weitergegeben werden.
4.2 Datenkategorien
4.2.1 Finanzkennzahlen und Bonitätsinformationen zu Lieferanten (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, Insolvenzrisiken, Jahresabschluss-Kennzahlen);
4.2.2 Risiko- und Lieferkettendaten (z. B. ESG-Scores, geopolitische Risiken, Compliance-Informationen);
4.2.3 sonstige Unternehmensdaten zur Anreicherung des globalen Lieferantenindex.
4.3 Nutzungseinschränkungen für Drittdaten
4.3.1 Kunden dürfen von Matchory über Datenpartner bereitgestellte Daten ausschließlich für interne Geschäftszwecke im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung verwenden. Insbesondere ist es Kunden untersagt:
(a) die Daten an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten;
(b) die Daten außerhalb der Matchory-Plattform in eigenen Datenbanken dauerhaft zu speichern oder für den Aufbau konkurrierender Produkte zu nutzen;
(c) die Daten in einer Weise zu verwenden, die gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenpartner verstößt.
4.3.2 Matchory übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der von Datenpartnern gelieferten Daten. Matchory macht sich Inhalte und Aussagen von gelieferten Ergebnissen ausdrücklich nicht zu Eigen. Eine Überprüfung der Angaben durch den Nutzer selbst ist stets erforderlich.
§ 5 Grundlegende Rechte & Pflichten
5.1 Die von Matchory gelieferten Treffer und Ergebnisse werden vorbehaltlich aller Verwertungsrechte bereitgestellt. Nutzer sind verpflichtet, alle Informationen und Daten nur im gesetzlich zulässigen Umfang oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
5.2 Der systematische Abruf von Seiten- und Datenbankinhalten der Matchory-Plattform zum Zwecke der Erstellung von Sammlungen, Kompilationen oder Datenbanken ohne ausdrückliche Zustimmung von Matchory ist untersagt. Die Matchory-Plattform und der ihr zugrunde liegende Lieferantenindex sind als Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG geschützt; Matchory ist Datenbankherstellerin. Eine nach Art oder Umfang wesentliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Datenbank oder wesentlicher Teile davon sowie die wiederholte und systematische Nutzung unwesentlicher Teile ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Matchory unzulässig.
5.3 Matchory überwacht die vertragsgemäße Nutzung der Plattform mittels geeigneter technischer Maßnahmen und behält sich das Recht vor, Zugriffsbeschränkungen oder Zugangssperren durchzusetzen.
Werbliche Nutzung
Der Kunde ist widerruflich damit einverstanden, dass Matchory den Namen, das Logo und sonstige Kundenmerkmale zu Referenzzwecken, insbesondere auf www.matchory.com und im Rahmen von Marketingmaßnahmen, verwenden darf. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit durch einfachen Hinweis, z. B. per E-Mail, widerrufen.
§ 6 Nutzerbezogene Pflichten
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Nutzer, die im Rahmen seines Vertragsverhältnisses Zugriff auf die Matchory-Plattform erhalten, auf die Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Nutzer sind verpflichtet, die Plattform ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen und erhaltene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Es dürfen ausschließlich geschäftliche E-Mail-Adressen für die Kontoeröffnung verwendet werden.
6.2 Garantien des Nutzers für hochgeladene Inhalte
6.2.1 Alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen Dritter für die eingereichten Inhalte liegen vor.
6.2.2 Die eingestellten Inhalte verstoßen nicht gegen Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Betriebsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter.
6.2.3 Alle gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß, sachlich richtig, vollständig und rechtmäßig.
6.2.4 Eingestellte Inhalte sind nicht unwahr, irreführend oder rechtswidrig.
6.3 Verbotene Handlungen
6.3.1 Verwendung falscher Identitäten bzw. Konten einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens;
6.3.2 das Umgehen, Übergehen oder Außerkraftsetzen von Nutzungsbeschränkungen oder Zugangskontrollen;
6.3.3 der Einsatz von Computerviren oder sonstigen zerstörerischen Mitteln oder Codes;
6.3.4 die Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Matchory-Dienste zu Konkurrenzzwecken;
6.3.5 Versuche, den Quellcode der Matchory-Dienste abzuleiten (Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren);
6.3.6 die Dienste oder zugehörige Daten zu vermieten, zu verleihen oder ohne schriftliche Genehmigung von Matchory zu monetarisieren;
6.3.7 von Matchory oder Datenpartnern bereitgestellte Daten an Dritte weiterzugeben oder kommerziell zu verwerten (vgl. § 4).
6.4 Freistellung
6.4.1 Der Kunde stellt Matchory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die in § 6.2 übernommenen Garantien oder seine Pflichten aus § 3 (b) und § 8 verletzt – insbesondere dass er Inhalte oder Daten bereitgestellt hat, zu deren Bereitstellung er nicht berechtigt war oder die gegen Rechte Dritter oder gegen Geheimhaltungsvereinbarungen verstoßen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Matchory wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche ermöglichen. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Vertragsschluss, Laufzeit & Vergütung
7.1 Vertragsschluss
7.1.1 Angebote von Matchory sind 30 Tage lang verbindlich, sofern sie keine abweichende Frist ausweisen.
7.1.2 Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Matchory kommt erst durch schriftliche oder elektronische Übermittlung einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder durch die Freischaltung der Nutzeraccounts durch Matchory zustande.
7.1.3 Erteilte Aufträge sind verbindlich und nicht auf andere Kunden übertragbar. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.2.1 Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Einzelvertrag genannten Startdatum bzw., sofern kein Startdatum angegeben ist, mit der Freischaltung der Nutzeraccounts.
Automatische Verlängerung
Wird der Vertrag nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder über die Matchory-Plattform) gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate zu den zuletzt vereinbarten Konditionen, vorbehaltlich einer Preisanpassung gemäß § 7.3 (maximal 7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) oder einer gesonderten individualvertraglichen Vereinbarung. Matchory wird den Kunden spätestens 90 Tage vor Ablauf der Laufzeit per E-Mail an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden über das bevorstehende Laufzeitende und die Möglichkeit zur Kündigung informieren.
7.2.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Matchory insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft und nach erfolgloser Abmahnung verletzt.
7.3 Preisentwicklung bei Verlängerung
7.3.1 Im Falle einer automatischen Verlängerung des Vertrags erhöhen sich die jährlichen Lizenzgrundgebühren für den verlängerten Zeitraum um maximal 7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, sofern Matchory dem Kunden die neue Gebühr mindestens 90 Tage vor dem Verlängerungsdatum schriftlich mitteilt. Teilt Matchory keine neue Gebühr mit, gilt die bisherige fort.
7.3.2 Darüber hinausgehende Preisänderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten individualvertraglichen Vereinbarung.
7.4 Fälligkeit und Zahlung
7.4.1 Die Gebühren für jeden Leistungszeitraum werden jeweils für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Vorbehaltlich einer abweichenden Individualabrede sind Rechnungen binnen 30 Tagen nach Zugang durch den Kunden zu begleichen.
7.4.2 Bei Zahlungsverzug ist Matchory berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie den Zugang zur Plattform nach vorheriger Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zu sperren, bis der rückständige Betrag vollständig beglichen ist.
7.4.3 Ein Recht auf Stornierung oder Rückbuchung von bereits gezahlten Gebühren besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
7.5 Testphasen und Pilotprojekte
Eine Testphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um; eine kostenpflichtige Folgebuchung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Matchory stellt für sein Angebot eine cloud-basierte Onlineplattform bereit, welche nach dem Stand der Technik gesichert ist. Matchory ist nach ISO 27001 zertifiziert. Die produktiven Kundendatenbestände werden in Rechenzentren in Deutschland gehostet. Soweit zur Leistungserbringung Subdienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies innerhalb der EU/des EWR oder unter geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO; Einzelheiten ergeben sich aus der AVV.
8.2 Die für die Nutzung der Matchory-Plattform geltenden allgemeinen Datenschutzhinweise können in der Datenschutzerklärung unter https://www.matchory.com/de/privacy-policy/ abgerufen werden.
8.3 Soweit Matchory im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, der als separates Dokument ausgefertigt wird. Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm hochgeladenen Lieferantendaten (§ 3(b)) datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; Matchory verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Für Daten aus Matchorys eigenen Quellen oder von Datenpartnern (§ 4) ist Matchory eigenverantwortlicher Verarbeiter; insoweit gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen des AVV und der Datenschutzerklärung ergänzend.
8.4 Matchory bildet auf Grundlage öffentlich verfügbarer Handelsdaten – etwa der von der US Customs and Border Protection veröffentlichten Schiffsmanifeste (vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsanmeldung des betroffenen Unternehmens) – allgemein erkennbare Handels- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen ab. Diese Darstellung beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen und nicht auf den vom Kunden hochgeladenen Daten. Die vertraulichen Beschaffungsbeziehungen des jeweiligen Vertragskunden im Sinne des Abschnitts 8.5.3 sowie von ihm hochgeladene Daten werden hierdurch zu keinem Zeitpunkt offengelegt.
8.5 Rechte an hochgeladenen Daten und Nutzung
Rechteinhaberschaft
8.5.1 Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an den von ihm hochgeladenen Daten (§ 3(b)). Mit dem Upload räumt der Kunde Matchory ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht ein, diese Daten für die Dauer des Vertrags und zum Zweck der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden zu verarbeiten und anzureichern. Mit Beendigung des Vertrags endet dieses Nutzungsrecht; es gilt die in der AVV geregelte Löschfrist. Abschnitt 8.5.5 bleibt unberührt.
Personenbezogene Daten
8.5.2 Soweit die hochgeladenen Daten personenbezogene Daten enthalten, richtet sich deren Verarbeitung ausschließlich nach der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV); diese geht im Konfliktfall vor. Die in Abschnitt 8.5.4 geregelte Überführung in einen anonymen Datenbestand erfolgt im Rahmen der nach der AVV zulässigen Zwecke.
Vertrauliche Beschaffungsbeziehungen
8.5.3 Die konkreten Beschaffungsbeziehungen des Kunden – insbesondere welche Lieferanten der Kunde nutzt, zu welchen Konditionen er bezieht sowie der Inhalt seiner Sourcing-Entscheidungen und Anfragen – sind vertrauliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden im Sinne des GeschGehG. Matchory legt einzelkundenbezogene Daten oder die Beschaffungsbeziehungen eines Kunden zu keinem Zeitpunkt offen und verwendet sie außerhalb der Leistungserbringung gegenüber dem jeweiligen Kunden nicht in kundenidentifizierbarer Form.
Nutzung objektiver Lieferanten- und Sachdaten
8.5.4 Matchory ist berechtigt, sachbezogene, nicht personenbezogene Informationen über Lieferanten und deren Leistungen – etwa Firmensitz und Standortangaben, Produkt- und Leistungsspektrum, Branchen-, Waren- und Klassifizierungsmerkmale (z. B. NACE-/HS-Codes), Zertifizierungen sowie vergleichbare faktische Stammdaten – in ihren eigenen Lieferantendatenbestand zu übernehmen, sie zu verifizieren, zu deduplizieren (Entity Resolution) und zur Sicherung der Datenqualität sowie zur Pflege und Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen. Nicht erfasst sind hingegen Informationen, die der Beschaffungsbeziehung des Kunden ihren wirtschaftlichen Wert verleihen – insbesondere Preise, Konditionen, Mengen, Bezugszeiträume, kundenspezifische Spezifikationen sowie die Tatsache und die Bedingungen, zu denen der Kunde einen bestimmten Lieferanten nutzt. Solche Informationen unterliegen ausschließlich Abschnitt 8.5.3.
Bei den nach Satz 1 genutzten Daten handelt es sich um objektive, einen Dritten (den Lieferanten) betreffende Tatsachen, die allgemein zugänglich oder aus allgemein zugänglichen Quellen ermittelbar sind und an denen dem Kunden keine ausschließlichen Rechte zustehen; der Upload dient insoweit der Verifizierung von Angaben, die Matchory auch unabhängig erheben könnte. Matchory stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass diese Nutzung entkoppelt von der Identität des Kunden und von dessen konkreten Beschaffungsbeziehungen (Abschnitt 8.5.3) erfolgt und die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und einem Lieferanten nicht offengelegt wird; ein wettbewerblicher Nachteil entsteht dem Kunden hierdurch nicht. Soweit ausnahmsweise ein Personenbezug besteht, gehen Abschnitt 8.5.2 und die AVV vor.
Fortbestand entkoppelter und anonymisierter Daten
8.5.5 Daten, die Matchory während der Vertragslaufzeit rechtmäßig nach Abschnitt 8.5.4 entkoppelt oder – soweit personenbezogen – irreversibel anonymisiert hat, sodass kein Personenbezug und kein Rückschluss auf den Kunden mehr besteht, dürfen über die Beendigung des Vertrags hinaus genutzt werden. Die Löschpflichten nach Abschnitt 8.5.1 und der AVV bleiben für die Daten in ihrer ursprünglichen, dem Kunden zuordenbaren Form unberührt.
§ 9 Haftung & Gewährleistung
9.1 Haftung dem Grunde nach
9.1.1 Matchory haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von Matchory auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass dieser Schaden den für den betroffenen Vertragszeitraum gezahlten Jahresbetrag regelmäßig nicht übersteigt.
9.1.3 Im Übrigen ist die Haftung von Matchory für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
9.1.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Matchory.
9.2 Beschaffenheit der Leistung und Drittdaten
9.2.1 Matchory erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform wird nicht geschuldet.
9.2.2 Die über die Plattform bereitgestellten Ergebnisse stammen aus einer Vielzahl laufend veränderlicher Datenpunkte. Als vereinbarte Beschaffenheit schuldet Matchory die sorgfältige Aggregation, Verarbeitung und Bereitstellung dieser Daten nach dem Stand der Technik, nicht jedoch deren inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall; dies gilt insbesondere für von Datenpartnern gelieferte Drittdaten (vgl. § 4). Eine Überprüfung der Angaben durch den Nutzer selbst ist stets erforderlich. Die Haftung nach § 9.1 bleibt unberührt.
9.3 Verfügbarkeit der Plattform
9.3.1 Matchory stellt die Plattform mit einer nach dem Stand der Technik üblichen Verfügbarkeit bereit. Für Störungen und Ausfälle der Plattform – einschließlich solcher der zugrunde liegenden Cloud-Infrastruktur – haftet Matchory nach Maßgabe von § 9.1.
9.3.2 Fällt die Plattform aus einem von Matchory zu vertretenden Grund für mehr als 24 zusammenhängende Stunden aus, ist der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche nach § 9.1 berechtigt, die Vergütung für die Dauer des Ausfalls anteilig zu mindern.
9.4 Datensicherheit und fehlerhafte Plattformdaten
9.4.1 Für die Verletzung von Datenschutzpflichten (insbesondere Art. 32 DSGVO) sowie für den Verlust kundenseitig hochgeladener Daten haftet Matchory nach den gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe von § 9.1.
9.4.2 Für Schäden, die darauf beruhen, dass Matchory die nach § 9.2.2 geschuldete sorgfältige Aggregation, Verarbeitung oder Bereitstellung der Daten schuldhaft verletzt, haftet Matchory nach Maßgabe von § 9.1; bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt (§ 9.1.2). Für die inhaltliche Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder fehlende Aktualität der zugrunde liegenden Quell- und Drittdaten als solche haftet Matchory nach Maßgabe von § 9.2.2 nicht.
9.5 Rügepflicht
9.5.1 Ansprüche wegen Mängeln müssen innerhalb von zwei Wochen ab Erkennbarkeit des Mangels schriftlich gegenüber Matchory gerügt werden. Die Frist beginnt nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Mangel bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennen konnte. Bei verdeckten Mängeln, die sich erst nach Ablauf dieser Frist offenbaren, bleibt die Rügepflicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erhalten; ein Haftungsausschluss wegen verspäteter Rüge gilt insoweit nicht.
9.6 Höhere Gewalt
9.6.1 Wird Matchory durch höhere Gewalt oder durch sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von Matchory nicht zu vertretende Ereignisse an der Leistungserbringung gehindert, ist Matchory für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit; eine Haftung sowie ein Minderungsrecht des Kunden nach § 9.3.2 bestehen für hierdurch bedingte Ausfälle insoweit nicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror- und Cyberangriffe Dritter, behördliche Maßnahmen, Energie- und Telekommunikationsausfälle sowie Ausfälle oder Beeinträchtigungen der von Matchory genutzten Cloud- und Infrastrukturanbieter, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Matchory liegen. Matchory wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9.7 Verjährung
9.7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Änderungsvorbehalt
10.1 Matchory ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen, zur Anpassung an veränderte gesetzliche, regulatorische oder technische Rahmenbedingungen oder zur Weiterentwicklung und Optimierung existierender Merkmale notwendig ist.
10.2 Über eine Änderung wird der Kunde unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) widerspricht. In der Änderungsanzeige wird Matchory den Kunden auf dieses Widerspruchsrecht explizit hinweisen. Führen Änderungen dieser AGB zu einer wesentlichen Verschlechterung der vertraglichen Position des Kunden – insbesondere durch Leistungsreduzierungen, Haftungsverschärfungen oder erhebliche Preiserhöhungen oberhalb des Rahmens gemäß § 7.3 –, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Matchory wird den Kunden in der Änderungsanzeige ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Matchory GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Jegliche Änderungen und Ergänzungen von Matchory-Verträgen bedürfen der Schriftform, inklusive der Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. § 305b BGB / Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
11.3 Der Kunde kann nur mit einer Forderung die Aufrechnung erklären oder das Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche abzutreten.
11.5 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Matchory ihrer Geltung nicht gesondert widersprochen hat. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Matchory schriftlich anerkannt worden sind.
11.6 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
11.7 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB ist Ulm, Deutschland. Matchory bleibt das Recht vorbehalten, am Sitz des Kunden zu klagen.